Dazu gehören das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. Notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen ebenfalls stationär, z. B. in einer gerontopsychiatrischen Abteilung sind jedoch kein Teilbereich der stationären Altenpflege, weil sie nicht auf Dauer sondern erkennbar nur vorübergehend erfolgen soll.
Durch das Prinzip der Pflegeversicherung, „ambulant vor stationär“ zu fördern, leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Seniorenheimen, früher auch Altenheim oder Altersheim genannt).
Diese Einrichtungen bieten aber zunehmend Plätze für Pflegebedürftige an, d. h. auch sie wandeln sich teilweise in Pflegeheime um, die für Personen mit hohem Pflegebedarf bestimmt sind.
Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 85 Jahren sind die hauptsächlichen Merkmale, die einen Einzug ins Pflegeheim begründen. 2003 waren von den Frauen im Pflegeheim 73 % verwitwet (von den Männern 38 %, Angaben destatis, neueste Zahlen von 2007).
Die Verweildauer in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist insgesamt rapide gesunken, zum Teil auf unter ein Jahr (dabei gibt es regional erhebliche Unterschiede). Nicht zuletzt dadurch sollten Konzepte der Sterbebegleitung, wie sie für Hospize entwickelt wurden, Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen finden.
Eine weitere Besonderheit der verschiedenen Altenheime ist der relativ geringe Ausbildungsgrad der dort in der Pflege Beschäftigen.
Das deutsche Heimgesetz schreibt eine Fachkraftquote vor, die bei den meisten Einrichtungen bei 50 % liegen müsste
(d. h. die Hälfte der erbrachten Arbeitsleistung müsste durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen).
Diese Quote wird nicht von allen Einrichtungsträgern (oder nicht immer; insbesondere nicht an Wochenenden und in den Nächten) eingehalten. Formal wurde diese Situation durch die Einführung des Berufs staatlich geprüfter Altenpflegehelfer verbessert.
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