Wie Sie vielleicht bereits auf unserer Website erfahren haben, sind sowohl unsere Dienstleister als auch alle unsere polnischen Kooperationspartner Arbeitgeber aller Betreuungskräfte. Diese Betreuungskräfte sind auf der Grundlage aktueller Verträge in Polen angestellt und somit renten- und sozialversichert.
Polnische Dienstleister haben seit Mai 2004 im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und somit ihre Mitarbeiter zu entsenden. Für das im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung entsandte Betreuungspersonal wird durch polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) eine sogenannte A1-Bescheinigung (früher E101) ausgestellt.
Diese Bescheinigung bestätigt persönlich, dass die Betreuungskraft in Polen als Angestellte des polnischen Dienstleisters sozialversichert bleibt. Mit der Entsendebescheinigung A1 wird für einen einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert, welches Recht welchen Staats während seiner Tätigkeit auf ihn anwendbar ist. Um sich vor unseriösen Vermittlern zu schützen, sollten Sie unbedingt das sogenannte 'A1'-Formular verlangen, um Schwarzarbeit vorzubeugen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der Generalzolldirektion in Bonn.
Tipps und Checklisten enthält eine Broschüre der Verbraucherzentralle (12,50 Euro), die Sie telefonisch: 02962 / 908647 oder per E-Mail: versandservice@vzbv.de bestellen können.
Wir bieten Ihnen detaillierte Informationen und Unterstützung rund um die rechtlichen und praktischen Aspekte der 24-Stunden-Pflege zu Hause. Wir helfen Ihnen, die besten Entscheidungen für Ihre individuelle Betreuungssituation zu treffen und sorgen für eine reibungslose Organisation der Pflege.
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Wichtiger Hinweis: Unser Angebot umfasst ausschließlich Pflegehilfe, also Grundpflege und Haushaltshilfe. Für medizinische Pflege (Behandlungspflege) wenden Sie sich bitte an die örtlichen ambulanten Pflegedienste.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.
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