Wie Sie vielleicht bereits auf unserer Website erfahren haben, sind sowohl unsere Dienstleister als auch alle unsere polnischen Kooperationspartner Arbeitgeber aller Betreuungskräfte. Diese Betreuungskräfte sind auf der Grundlage aktueller Verträge in Polen angestellt und somit renten- und sozialversichert.
Polnische Dienstleister haben seit Mai 2004 im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und somit ihre Mitarbeiter zu entsenden. Für das im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung entsandte Betreuungspersonal wird durch polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) eine sogenannte A1-Bescheinigung (früher E101) ausgestellt.
Diese Bescheinigung bestätigt persönlich, dass die Betreuungskraft in Polen als Angestellte des polnischen Dienstleisters sozialversichert bleibt. Mit der Entsendebescheinigung A1 wird für einen einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert, welches Recht welchen Staats während seiner Tätigkeit auf ihn anwendbar ist. Um sich vor unseriösen Vermittlern zu schützen, sollten Sie unbedingt das sogenannte 'A1'-Formular verlangen, um Schwarzarbeit vorzubeugen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der Generalzolldirektion in Bonn.
F.A.Z. berichtet: Rundumversorgung ganz legal
Tipps und Checklisten enthält eine Broschüre der Verbraucherzentralle (12,50 Euro), die Sie telefonisch: 02962 / 908647 oder per E-Mail: versandservice@vzbv.de bestellen können.
Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot benötigen wir Informationen zu Ihren Anforderungen und Bedürfnissen bei der 24-Stunden-Betreuung. Diese erfassen wir in einem Fragebogen, den Sie nachfolgend aufrufen können.
Wir bieten Ihnen umfassende Einblicke und Hilfestellungen rund um das Thema
Ob Sie selbst betroffen sind, einen Angehörigen pflegen oder sich einfach informieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben.
Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung
und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.