Wie Sie vielleicht bereits auf unserer Website erfahren haben, sind sowohl unsere Dienstleister als auch alle unsere polnischen Kooperationspartner Arbeitgeber aller Betreuungskräfte. Diese Betreuungskräfte sind auf der Grundlage aktueller Verträge in Polen angestellt und somit renten- und sozialversichert.
Polnische Dienstleister haben seit Mai 2004 im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und somit ihre Mitarbeiter zu entsenden. Für das im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung entsandte Betreuungspersonal wird durch polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) eine sogenannte A1-Bescheinigung (früher E101) ausgestellt.
Diese Bescheinigung bestätigt persönlich, dass die Betreuungskraft in Polen als Angestellte des polnischen Dienstleisters sozialversichert bleibt. Mit der Entsendebescheinigung A1 wird für einen einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert, welches Recht welchen Staats während seiner Tätigkeit auf ihn anwendbar ist. Um sich vor unseriösen Vermittlern zu schützen, sollten Sie unbedingt das sogenannte 'A1'-Formular verlangen, um Schwarzarbeit vorzubeugen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der Generalzolldirektion in Bonn.
F.A.Z. berichtet: Rundumversorgung ganz legal
Tipps und Checklisten enthält eine Broschüre der Verbraucherzentralle (12,50 Euro), die Sie telefonisch: 02962 / 908647 oder per E-Mail: versandservice@vzbv.de bestellen können.
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Die 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause bietet eine wertvolle Lösung für viele Familien, die eine umfassende und liebevolle Betreuung für ihre Angehörigen suchen. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Ihre Liebsten in ihrer vertrauten Umgebung optimal versorgt zu wissen. Wir bieten nicht nur die Vermittlung erfahrener und sozialversicherter Pflegekräfte, sondern auch umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege.
Unsere Expertise umfasst alle Aspekte der 24-Stunden-Betreuung, von der Auswahl der passenden Pflegekraft bis zur rechtssicheren Organisation der Pflege mit dem A1-Formular. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit wertvollen Tipps und praktischen Informationen zur Seite, um den Pflegealltag zu erleichtern und die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.
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Wenn Sie Fragen zur häuslichen Pflege haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ob per Anruf oder Nachricht – wir sind hier, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.
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Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.