Pflegegrade: Einstufung, Leistungen und Antragstellung


Wir vermitteln kurzfristig und rechtssicher sozialversicherte polnische 24h-Pflegekräfte für die häusliche 24-Stunden Pflege und Betreuung.


Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade bestimmen, in welchem Maß eine Person auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Sie haben die früheren Pflegestufen ersetzt und berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Gutachter.

Die fünf Pflegegrade und ihre Bedeutung

Die Pflegekasse stuft Pflegebedürftige in einen der folgenden fünf Pflegegrade ein:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung und Leistungen stehen Betroffenen zu.

Welche Leistungen gibt es je nach Pflegegrad?

Pflegebedürftige erhalten verschiedene Leistungen von der Pflegeversicherung, darunter:

 ✔ Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige
✔ Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst hilft
✔ Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
✔ Kurzzeitpflege für stationäre Betreuung auf Zeit
✔ Tages- und Nachtpflege als ergänzende Entlastung
✔ Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (schriftlich, telefonisch oder online)
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zur Einstufung
  3. Bescheid der Pflegekasse abwarten
  4. Leistungen entsprechend dem Pflegegrad in Anspruch nehmen

Ein Widerspruch ist möglich, falls der Pflegegrad als zu niedrig eingestuft wird.

Pflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung

Viele Pflegebedürftige möchten in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Unsere 24-Stunden-Pflege ermöglicht genau das: Eine erfahrene Betreuungskraft aus Polen oder Osteuropa unterstützt im Alltag, bei der Körperpflege, im Haushalt und sorgt für Gesellschaft.

Vorteile der 24h-Pflege:

 ✔ Individuelle Betreuung in gewohnter Umgebung
Alternative zum Pflegeheim
 ✔
Entlastung für Angehörige
 ✔
Kosteneffiziente Lösung mit Pflegegrad-Zuschüssen

Wir bieten Ihnen umfassende Einblicke und Hilfestellungen rund um das Thema: 24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause.

Ob Sie selbst betroffen sind, einen Angehörigen pflegen oder sich einfach informieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Leistungsübersicht ab dem 01.01.2017

Ab dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der bisherigen 3 Pflegestufen.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an den benütigten Pflegeminuten, sondern an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Von der Reform profitieren insbesondere Personen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.

Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegegeld
Pflegegrad I          0 Euro 
Pflegegrad II    316 Euro
Pflegegrad III    545 Euro
Pflegegrad IV    728 Euro
Pflegegrad V    901 Euro
   
Pflegesachleistung  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Tages- und Nachtpflege  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Vollstationäre Pflege  
Pflegegrad I     125 Euro
Pflegegrad II     770 Euro
Pflegegrad III 1.262 Euro
Pflegegrad IV 1.775 Euro
Pflegegrad V 2.005 Euro
 
Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegehilfsmittel
Pflegegrad I-V      40 Euro
   
Entlastungsbetrag  
Pflegegrad I-V    125 Euro
   
Wohnungsgruppenzuschlag  
Pflegegrad I-V   214 Euro
   
Kurzzeitpflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Verhinderungspflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Wohnumfeldverbesserungen  
je Maßnahme  
Pflegegrad I-V 4.000 Euro
 

Stand: 01.01.2017

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Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.

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