Pflegegrade: Einstufung, Leistungen und Antragstellung
Wir vermitteln kurzfristig und rechtssicher sozialversicherte polnische 24h-Pflegekräfte für die häusliche 24-Stunden Pflege und Betreuung.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade bestimmen, in welchem Maß eine Person auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Sie haben die früheren Pflegestufen ersetzt und berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Gutachter.
Die fünf Pflegegrade und ihre Bedeutung
Die Pflegekasse stuft Pflegebedürftige in einen der folgenden fünf Pflegegrade ein:
- Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung und Leistungen stehen Betroffenen zu.
Welche Leistungen gibt es je nach Pflegegrad?
Pflegebedürftige erhalten verschiedene Leistungen von der Pflegeversicherung, darunter:
✔ Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige
✔ Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst hilft
✔ Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
✔ Kurzzeitpflege für stationäre Betreuung auf Zeit
✔ Tages- und Nachtpflege als ergänzende Entlastung
✔ Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (schriftlich, telefonisch oder online)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zur Einstufung
- Bescheid der Pflegekasse abwarten
- Leistungen entsprechend dem Pflegegrad in Anspruch nehmen
Ein Widerspruch ist möglich, falls der Pflegegrad als zu niedrig eingestuft wird.
Pflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung
Viele Pflegebedürftige möchten in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Unsere 24-Stunden-Pflege ermöglicht genau das: Eine erfahrene Betreuungskraft aus Polen oder Osteuropa unterstützt im Alltag, bei der Körperpflege, im Haushalt und sorgt für Gesellschaft.
Vorteile der 24h-Pflege:
✔ Individuelle Betreuung in gewohnter Umgebung
✔
Alternative zum Pflegeheim
✔
Entlastung für Angehörige
✔
Kosteneffiziente Lösung mit Pflegegrad-Zuschüssen
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Ob Sie selbst betroffen sind, einen Angehörigen pflegen oder sich einfach informieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Leistungsübersicht ab dem 01.01.2017
Ab dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der bisherigen 3 Pflegestufen.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an den benütigten Pflegeminuten, sondern an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.
Von der Reform profitieren insbesondere Personen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Leistung | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegegeld | |
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 316 Euro |
Pflegegrad III | 545 Euro |
Pflegegrad IV | 728 Euro |
Pflegegrad V | 901 Euro |
Pflegesachleistung | |
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Tages- und Nachtpflege | |
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Vollstationäre Pflege | |
Pflegegrad I | 125 Euro |
Pflegegrad II | 770 Euro |
Pflegegrad III | 1.262 Euro |
Pflegegrad IV | 1.775 Euro |
Pflegegrad V | 2.005 Euro |
Leistung | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegehilfsmittel | |
Pflegegrad I-V | 40 Euro |
Entlastungsbetrag | |
Pflegegrad I-V | 125 Euro |
Wohnungsgruppenzuschlag | |
Pflegegrad I-V | 214 Euro |
Kurzzeitpflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Verhinderungspflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Wohnumfeldverbesserungen | |
je Maßnahme | |
Pflegegrad I-V | 4.000 Euro |
Stand: 01.01.2017
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Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.