Pflegekasse

Pflegekasse: Leistungen und Anspruchsberechtigung


Wir vermitteln kurzfristig und rechtssicher sozialversicherte polnische 24h-Pflegekräfte für die häusliche 24-Stunden Betreuung.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts und laut Gesetz gleichzeitig auch Träger der sozialen Pflegeversicherung (§ 46 SGB XI). Die Verwaltung der Pflegekasse erfolgt durch die Krankenkasse, so dass jede Krankenkasse verpflichtet ist auch eine seperate Pflegekasse zu unterhalten.

Zur Hauptaufgabe der Pflegekasse ist die Erbringung von Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen ggü. den Versicherten.

Ferner ist die Pflegekasse auch dafür zuständig, wenn auch unter Einbeziehung des medizinischen Dienstes der dazugehörigen Krankenkasse, die Pflegestufe eines Pflegebedürftigen festzulegen.

Im Falle einer Pflege durch Angehörige ist die Pflegekasse Ansprechpartner bei Belangen zur Fort- und Weiterbildung sowie Antragsempfänger und Ratgeber bei der Verhinderungspflege.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit tritt bei einem Menschen auf, wenn er aufgrund von Krankheit oder hohem Alter gesundheitliche Herausforderungen bewältigen muss, die dringend medizinische oder ähnliche Unterstützung erfordern. Pflegebedürftigkeit bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Person in einem Altenpflegeheim untergebracht werden muss. Vielmehr benötigen pflegebedürftige Menschen regelmäßige Unterstützung. Diese Unterstützung kann insbesondere dann notwendig sein, wenn der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause lebt.

Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland zu einem wichtigen politischen Thema geworden, da die Anzahl älterer Menschen im Land stetig zunimmt. In einigen Fällen übernehmen Familienangehörige die Pflege des Betroffenen. Doch aufgrund von örtlichen, zeitlichen oder räumlichen Einschränkungen ist dies nicht immer möglich. In solchen Situationen kann eine 24-Stunden-Betreuung in Erwägung gezogen werden, um die medizinische Pflege, die durch ambulante Pflegedienste erbracht wird, zu ergänzen.

Pflegebedürftigkeit stellt also nicht zwangsläufig ein unüberwindbares Hindernis im Leben älterer Menschen dar.

Leistungsübersicht ab dem 01.01.2017

Ab dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der bisherigen 3 Pflegestufen.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an den benütigten Pflegeminuten, sondern an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Von der Reform profitieren insbesondere Personen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.

Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegegeld
Pflegegrad I          0 Euro 
Pflegegrad II    316 Euro
Pflegegrad III    545 Euro
Pflegegrad IV    728 Euro
Pflegegrad V    901 Euro
   
Pflegesachleistung  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Tages- und Nachtpflege  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Vollstationäre Pflege  
Pflegegrad I     125 Euro
Pflegegrad II     770 Euro
Pflegegrad III 1.262 Euro
Pflegegrad IV 1.775 Euro
Pflegegrad V 2.005 Euro
 
Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegehilfsmittel
Pflegegrad I-V      40 Euro
   
Entlastungsbetrag  
Pflegegrad I-V    125 Euro
   
Wohnungsgruppenzuschlag  
Pflegegrad I-V   214 Euro
   
Kurzzeitpflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Verhinderungspflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Wohnumfeldverbesserungen  
je Maßnahme  
Pflegegrad I-V 4.000 Euro
 

Über die Finanzierung und Gestaltung der Pflege erfahren Sie auf unserer Seite: Finanzierung der Pflege

Häusliche 24-Stunden Betreuung

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Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.

Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.

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