Pflegekasse und Pflegeleistungen


Leistungen und Anspruchsberechtigung

Pflegekasse – Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Pflegekasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als Träger der sozialen Pflegeversicherung gemäß § 46 SGB XI. Sie ist organisatorisch an die jeweilige Krankenkasse gebunden, sodass jede gesetzliche Krankenkasse eine eigene Pflegekasse unterhält.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegekasse gehören:

  • Auszahlung von Pflegegeld an pflegebedürftige Versicherte
  • Erbringung von Pflegesachleistungen, z. B. für ambulante Pflegedienste
  • Feststellung des Pflegegrades unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MD)
  • Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungen für pflegende Angehörige
  • Organisation und Kostenübernahme der Verhinderungspflege

Die Pflegekasse ist also zentrale Anlaufstelle für Versicherte, wenn es um Leistungen der Pflegeversicherung geht.

Krankenkassen in Deutschland – Modelle und Trägerschaft

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Träger: Gesetzliche Krankenkassen, wie AOK, Barmer, TK oder DAK
  • Finanzierung: Umlageverfahren durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Leistungen: Grundversorgung im Krankheitsfall und soziale Pflegeversicherung
  1. Private Krankenversicherung (PKV)
  • Träger: Private Versicherungsunternehmen
  • Finanzierung: Altersrückstellungen und individuelle Beiträge
  • Leistungen: Individuelle Tarife, meist über das gesetzliche Maß hinaus

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine eigenständige Säule der sozialen Sicherung und fest in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Die private Pflegeversicherung ergänzt das Angebot für privat Versicherte.

24-Stunden-Pflege als Ergänzung zur Pflegekassen-Leistung

Während die Pflegekasse Pflegegeld und Pflegesachleistungen bereitstellt, reicht diese Unterstützung oft nicht aus, um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten. Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause zu leben.

Wir vermitteln Ihnen legal beschäftigte Betreuungskräfte, die Sie im Alltag entlasten. Lassen Sie sich beraten und erfahren Sie mehr über unser Angebot:

24h-Pflege und Betreuung zu Hause – Informationen und Anfrage Die wichtigsten Leistungen der 24-Stunden-Pflege im Überblick

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit entsteht, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf Unterstützung angewiesen sind. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend einen Umzug ins Pflegeheim – viele Betroffene können mit regelmäßiger Hilfe weiterhin zu Hause leben.

Durch die steigende Zahl älterer Menschen gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Oft übernehmen Angehörige die Pflege, doch das ist nicht immer möglich. In solchen Fällen kann eine 24-Stunden-Betreuung eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten Pflege sein.

Pflegebedürftigkeit muss also kein Hindernis für ein selbstbestimmtes Leben im Alter sein.

Leistungsübersicht ab dem 01.01.2017

Ab dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der bisherigen 3 Pflegestufen.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an den benütigten Pflegeminuten, sondern an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Von der Reform profitieren insbesondere Personen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.

Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegegeld
Pflegegrad I          0 Euro 
Pflegegrad II    316 Euro
Pflegegrad III    545 Euro
Pflegegrad IV    728 Euro
Pflegegrad V    901 Euro
   
Pflegesachleistung  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Tages- und Nachtpflege  
Pflegegrad I           0 Euro
Pflegegrad II     689 Euro
Pflegegrad III 1.298 Euro
Pflegegrad IV 1.612 Euro
Pflegegrad V 1.995 Euro
   
Vollstationäre Pflege  
Pflegegrad I     125 Euro
Pflegegrad II     770 Euro
Pflegegrad III 1.262 Euro
Pflegegrad IV 1.775 Euro
Pflegegrad V 2.005 Euro
 
Leistung Monatliche Höchstbeträge
Pflegehilfsmittel
Pflegegrad I-V      40 Euro
   
Entlastungsbetrag  
Pflegegrad I-V    125 Euro
   
Wohnungsgruppenzuschlag  
Pflegegrad I-V   214 Euro
   
Kurzzeitpflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Verhinderungspflege  
im Kalenderjahr  
Pflegegrad II-V 1.612 Euro
   
Wohnumfeldverbesserungen  
je Maßnahme  
Pflegegrad I-V 4.000 Euro
 

Über die Finanzierung und Gestaltung der Pflege erfahren Sie auf unserer Seite: Finanzierung der Pflege

Leistungsübersicht ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 bringt die Pflegereform einige Änderungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. Zu den zentralen Punkten gehören:

  • Anpassung der Pflegegeldleistungen: Pflegegeld und Sachleistungen werden erhöht, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Einführung zusätzlicher Unterstützungsangebote und erweiterter Ansprüche auf Auszeiten.
  • Förderung der häuslichen Pflege: Finanzielle Anreize und ein verbessertes Angebot an 24-Stunden-Betreuung.

Die Reform zielt darauf ab, die Pflege zukunftssicher zu gestalten und die Versorgung in allen Bereichen zu stärken.

Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert:

Pflegeleistungen ab 01.01.2025 – PDF herunterladen

Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA)  https://www.bva.bund.de

KWH Seniorenbetreuung ist seit 2010 ein Mitglied im Erfolgsfaktor Familie

KWH Seniorenbetreuung

Pflegevermittlung mit 15-jähriger Erfahrung

24h-Pflege zu Hause

Beratung: 07154 805695

Mehr über uns erfahren

Haben Sie Fragen oder wünschen weitere Informationen zur 24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause?

Beratung: 07154 805695

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.

Alternativ können Sie auch unser Nachrichtenformular nutzen, um uns eine Nachricht zu senden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

24h-Pflege zu Hause Unverbindliches Angebot einholen
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Ihre Nachricht:

Wichtiger Hinweis: Unser Angebot umfasst ausschließlich Pflegehilfe, also Grundpflege und Haushaltshilfe. Für medizinische Pflege (Behandlungspflege) wenden Sie sich bitte an die örtlichen ambulanten Pflegedienste.

Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.

Share by: