24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause: Kosten und Preiskalkulation


Preiskalkulation und Kostenüberblick für die häusliche 24-Stunden-Betreuung und Pflege

Die 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause ist eine flexible und kostengünstige Alternative zum Altenpflegeheim. Mit unserem Angebot erhalten Sie eine umfassende Betreuung, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird – und das in der vertrauten Umgebung Ihres Zuhauses.

Kostenüberblick und Preiskalkulation

In unserem Angebot erhalten Sie einen monatlichen Festpreis, der alle Kosten inklusive Steuern und Abgaben umfasst.

Die individuellen Kosten variieren abhängig von:

  • dem Umfang der benötigten Unterstützung,
  • dem Pflegegrad der betreuten Person,
  • der Mobilität,
  • den Deutschkenntnissen und der Erfahrung der polnischen Pflegekräfte,
  • und speziellen Wünschen wie einem Führerschein oder nächtlicher Unterstützung.

Wir stellen dabei sicher, dass der gesetzliche Mindestlohn stets eingehalten wird, um eine faire Entlohnung unserer Pflegekräfte zu gewährleisten.

Ihre Vorteile

  • Transparente Kostenstruktur: Keine versteckten Gebühren.
  • Flexibilität: Betreuung in den eigenen vier Wänden.
  • Individuelle Anpassung: Auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten.

Die 24-Stunden-Pflege bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit, Komfort und die Möglichkeit, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Lassen Sie sich von uns beraten und erfahren Sie mehr über diese zuverlässige Betreuungsform.

KWH Seniorenbetreuung ist seit 2010 ein Mitglied im Erfolgsfaktor Familie

KWH Seniorenbetreuung

Agentur mit 15-jähriger Erfahrung

24h-Pflege zu Hause

Beratung: 07154 805695

Lernen Sie uns kennen

Kosten nach Pflegegraden bei Betreuungskräften mit mittleren Deutschkenntnissen

Monatlicher Preis: ab 2.450 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

Monatlicher Preis: ab 2.550 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

Monatlicher Preis: ab 2.650 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause: Detaillierte Kostenaufstellung

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Hier finden Sie einen transparenten Überblick über mögliche Zusatzkosten und Regelungen:

Reisekosten der Betreuungskraft

Die Reisekosten für die Hin- und Rückreise der Betreuungskraft betragen etwa 120 Euro pro einfache Fahrt. Ein Wechsel der Betreuungskräfte erfolgt in der Regel alle zwei Monate, um eine kontinuierliche sowie qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten

Feiertagszuschläge

An polnischen Feiertagen wird der Tagessatz, der den monatlichen Tarif definiert, doppelt berechnet. Durchschnittlich gibt es sieben solche Feiertage pro Jahr.

Kost und Logis

Die Pflegekraft erhält kostenfreie Kost und Logis in Ihrem Zuhause. Diese Regelung ist Bestandteil der Betreuungsvereinbarung.

Zahlungsabwicklung

Die Rechnungsbeträge sind direkt an den polnischen Pflegedienstleister zu zahlen, der als Arbeitgeber der Betreuungskraft fungiert. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende, sodass Sie stets volle Transparenz über die anfallenden Kosten haben.

24h-Pflege und Betreuung zu Hause – Beispieltarif

Im folgenden Beispiel wird ein Tarif für die 24-Stunden-Betreuung einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 3 unter typischen Rahmenbedingungen dargestellt.

Die Anforderungen an die 24-Stunden-Pflege zu Hause orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Für eine optimale Betreuung umfasst der Leistungsumfang typischerweise folgende Bereiche:

  • Hilfe bei der Grundpflege: Die pflegebedürftige Person benötigt dreimal täglich Unterstützung bei Tätigkeiten wie KörperpflegeNahrungsaufnahme und Fortbewegung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Mehrmals wöchentlich erfolgen Aufgaben wie EinkaufenWohnungsreinigung und allgemeine Haushaltsführung.
  • Wöchentlicher Zeitaufwand: Im Durchschnitt fallen mindestens 5 Stunden pro Tag an, davon sind 2 Stunden für die Grundpflege vorgesehen.

Monatliche Kosten inkl. Zuschüsse

Betreuungskosten 2600,00 EUR
Pflegegeld für Pfleggrad 3 545,00 EUR
Effektive monatliche Gesamtkosten 2055,00 EUR
Steuererleichterungen 333,00 EUR
Gesamtkosten nach Steuern 1722,00 EUR
Individuelles Angebot unverbindlich einholen

Erläuterungen zum Tarifbeispiel für die 24h-Pflege und Betreuung zu Hause

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten decken alle notwendigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, einschließlich der Kranken- und Unfallversicherung. Zusätzlich werden die Reisekosten der Betreuungskraft separat in Rechnung gestellt.

Die genauen Kosten für die 24-Stunden-Pflege variieren je nach:

  • Umfang der benötigten Hilfestellung
  • Deutschkenntnissen der Pflegekraft
  • Erfahrung der polnischen Betreuungskräfte

Pflegegeld als Unterstützung

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Es dient dazu, die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu fördern und kann zur Mitfinanzierung der 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird über die Pflegekasse (Krankenkasse) beantragt.

Pflegegeld bei Zusatzleistungen

Auch bei der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt:

  • Kurzzeitpflege: 50 % des Pflegegeldes für maximal 56 Tage im Jahr.
  • Verhinderungspflege: 50 % des Pflegegeldes für bis zu 42 Tage im Jahr.
  • Während eines stationären Krankenhausaufenthaltes: 50 % des Pflegegeldes für bis zu 28 Tage im Jahr.

Diese Regelungen ermöglichen eine finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Nutzen Sie diese Zuschüsse, um die Kosten der Pflege zu minimieren.

Pflegegrad Monatliche Höchstbeträge
Pflegegrad I          0 Euro 
Pflegegrad II    316 Euro
Pflegegrad III    545 Euro
Pflegegrad IV    728 Euro
Pflegegrad V    901 Euro

Erhöhung der Pflegegeldbeträge ab 2025: Steigerung von 4,5 %

Ab 2025 sollten die Pflegegeldbeträge um 4,5 Prozent erhöht werden. Das würde die Beträge auf 347 bis 990 Euro anheben, was eine Steigerung von 15 bis 43 Euro pro Monat zur Folge hätte.

Steuervorteile für Pflegehaushalte

Pflegehaushalte können durch die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten im Haushalt,
  • sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, einschließlich der 24-Stunden-Betreuung.

Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Es können 20 % der Kosten für Dienstleistungen im Privathaushalt direkt von der Einkommenssteuerschuld abgezogen werden. Diese Regelung gilt für Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro, sodass maximal 4.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden können.

Außergewöhnliche Belastungen

Zusätzlich können Aufwendungen für die 24-Stunden-Betreuung als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften teilweise abgesetzt werden. Die genaue Höhe der Absetzbarkeit richtet sich nach den Vorgaben des § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) und ist individuell abhängig.

Wichtiger Hinweis

Da steuerrechtliche Regelungen komplex sein können, empfehlen wir, sich bei Fragen zu möglichen Vorteilen und Absetzbarkeit an einen Steuerberater zu wenden. So können Sie sicherstellen, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

Hinweisblatt zur steuerlichen Behandlung der Betreuungsrechnungen

Für eine detaillierte steuerliche Behandlung der Betreuungsrechnungen und der Absetzbarkeit von Pflege- und Betreuungsleistungen stellen wir Ihnen ein umfassendes Hinweisblatt zur Verfügung. In diesem Dokument finden Sie alle relevanten Informationen und steuerlichen Regelungen, die Ihnen helfen, die steuerlichen Vorteile der 24-Stunden-Betreuung korrekt zu nutzen.

Download: Sie können das Hinweisblatt zur steuerlichen Behandlung der Betreuungsrechnungen als PDF-Datei herunterladen und sich so auf Ihre steuerlichen Möglichkeiten vorbereiten.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert: Steuervorteil für Pflegehaushalte

Für individuelle Fragen und eine präzise Steuerberatung empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden.

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Informationen zur Finanzierung der Pflege

Detaillierte Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf unserer Webseite: Finanzierung der Pflege.

Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren je nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person sowie dem Ort der Pflege (z. B. Pflege zu Hause oder im Pflegeheim). Auf unserer Seite erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal nutzen können, um die Kosten für die Pflege zu decken.

Aktuelle Kostenübersicht für Pflegeheime in Deutschland im Jahr 2024

Die Kosten für Pflegeheime in Deutschland können im Jahr 2024 je nach Region und Einrichtung weiter gestiegen sein, bedingt durch allgemeine Inflation sowie mögliche Veränderungen in den gesetzlichen Vorgaben und Leistungen der Pflegeversicherung.

Hier sind einige aktualisierte Beispiele:

  1. Basisbetrag für Unterkunft und Verpflegung: Dieser Betrag könnte im Jahr 2024 zwischen 1.800 und 3.500 Euro pro Monat liegen, abhängig von der Qualität der Einrichtung, der Lage und den angebotenen Leistungen.
  2. Pflegekosten: Die Kosten für die Pflege könnten je nach Pflegegrad und Bedarf zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat variieren. Pflegebedürftige in höheren Pflegegraden oder mit speziellen Bedürfnissen könnten höhere Kosten verursachen.
  3. Zusätzliche Leistungen: Die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie Therapien oder Freizeitaktivitäten könnten zwischen 100 und 500 Euro pro Monat betragen, abhängig von der Art und Häufigkeit der Inanspruchnahme.
  4. Einzelzimmerzuschlag: Für ein Einzelzimmer könnte im Jahr 2024 ein monatlicher Zuschlag zwischen 250 und 1.000 Euro anfallen, je nach Ausstattung und Lage des Zimmers.
  5. Investitionskosten: Möglicherweise müssen Bewohner oder ihre Angehörigen weiterhin Investitionskosten tragen, die als monatliche Pauschale oder als einmalige Zahlung erhoben werden. Diese könnten sich je nach Einrichtung und Renovierungsbedarf auf bis zu 200 Euro pro Monat belaufen.
  6. Entlastungsbeträge und Zuschüsse: Die Leistungen der Pflegeversicherung und andere staatliche Unterstützungen könnten sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist ratsam, sich über aktuelle Entlastungsbeträge und Zuschüsse zu informieren, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Diese Zahlen sind nur Schätzungen und können je nach individueller Situation und Entwicklung der Pflegelandschaft im Jahr 2024 variieren. Es ist wichtig, sich vor einer Entscheidung über die konkreten Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?

Beratung: 07154 805695

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Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.

Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung" oder "24h-Pflege" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.

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