Altenpflege, auch Pflege alter Menschen genannt, als professionelles Berufsfeld, befasst sich mit der Betreuung und Pflege von betagten Menschen in Institutionen und Organisationsformen, wie der Hauskrankenpflege, Ambulante Pflegedienste, Altenheim, Pflegeheim, Gerontopsychiatrie sowie bedingt auch in Palliativstationen und Hospizen. Die berufliche Altenpflege in der Regel von Altenpflegern, Gesundheits- und Krankenpflegern oder Pflegehelfern ausgeübt.
Weil die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten im Alter abnehmen, gilt es als Aufgabe, die Fähigkeiten der Selbstpflege
des Betroffenen soweit möglich zu erhalten und zu befördern; notwendige Pflege, die der Betroffene nicht mehr leisten kann,
nach Möglichkeit mit Gespräch und Zustimmung des Betroffenen, festzulegen und zu erbringen; und dabei die Angehörigen wie auch andere notwendige Berufsgruppen mit einzubinden.
Die Altenpflege besteht neben der beruflichen Tätigkeit im Bereich Alten- oder Krankenpflege auch aus verschiedenen Aufgaben im familiären, privaten Umfeld. Die Koordination professioneller und informeller (privater oder ehrenamtlicher) Versorgung teilweise hilfebedürftiger alternder Personen ist eine anspruchsvolle Aufgabe in der Altenpflege, da es dabei oft um Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen geht.
Pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland größtenteils von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen zu Hause betreut. Knapp über 2 Prozent der Bevölkerung erhielten 2006 Leistungen der Pflegeversicherung. Diese wie die professionelle Pflege ist großenteils (> 85 %) Frauenpflege, meistens Ehefrauen und Töchter. Wo dies nicht oder nicht vollständig möglich ist, ergänzen oder übernehmen ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege (2005 wurden im Flächenstaat Baden-Württemberg auf diese Weise 65 % der pflegebedürftigen Personen versorgt).
Etwa bei einem Drittel der aufwändig zu pflegenden Personen erfolgt eine stationäre Pflege.
Ambulante Dienste und Heime beschäftigen ausgebildete Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegehelfer, Pflegehelfer, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie in unterschiedlichem Ausmaß angelernte Helfer.
Wir bieten Ihnen umfassende Einblicke und Hilfestellungen rund um das Thema:
Ob Sie selbst betroffen sind, einen Angehörigen pflegen oder sich einfach informieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wenn das fortgeschrittene Alter dazu führt, dass man manche Dinge nicht ohne die Hilfe einer anderen Person machen kann, erfolgt diese Hilfe oft durch die Angehörigen des Pflegebedürftigen.
Diese Betreuung durch Angehörige kann gelegentlich oder auch permanent erfolgen. Im letzten Fall kommt die Betreuung durch Angehörige einer 24h Betreuung sehr nahe.
Bei dieser Betreuungsform befindet sich eine Pflegekraft im Haushalt des Pflegebefürftigen und unterstützt diesen bei der Bewältigung vieler mit einem hohen Alter einhergehenden Einschränkungen.
Falls eine 24h Betreuung und Pflege von externen Dienstleistern nicht gewünscht wird, erfolgt oftmals eine Betreuung durch Angehörige. Bei der Betreuung durch Angehörige lassen sich einerseit die Pflegekosten durch das Einbringen der eigenen Arbeitsleistung senken, andererseits ist mit der Betreuung durch Angehörige auch eine Vielzahl von Einschränkungen verbunden.
Diese Einschränkungen können zeitlicher aber auch räumlicher Natur sein.
Denn wenn die Betreuung durch Angehörige erfolgt, so muss seitens der Familie eine Person gefunden werden, die über eine längere Zeitdauer hinaus jeden Tag den Pflegebedürftigen betreuut und nach dem Rechten schaut. Dies kann, wenn die Betreuung durch Angehörige erfolgt, auf Dauer zu einer räumlichen Gebundenheit und einer stetigen Bindung von Freizeit für die Betreuung durch Angehörige führen.
Eine aktivierende Altenpflege ist ein Merkmal Pflegedienste mit guter Qualität. Weil die aktivierende Altenpflege Senioren dazu anregt, sich in Bewegung zu halten, etwas Neues zu unternehmen, bestehende Bekanntschaften zu pflegen etc. hält die aktivierende Altenpflege Senioren geistig und körperlich fit.
Die Ausgestaltungsformen einer aktivierenden Altenpflege sind sehr vielfältig.
Es umfasst sowohl die Hilfe beim Kochen, gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten oder Basteleien und Gesellschaftsspiele sowie Gespräche über interessante Themen.
Zusätzlich kommen Senioren in der aktivierenden Altenpflege mit anderen Menschen zusammen, was das Untereinander fördert und somit dem Allein-Sein entgegenwirkt.
Die Personen, die Altenpflege Aktivierung ausführen, sind zudem sehr freundliche und fürsorgliche Personen, die älteren Menschen mit der aktivierende Altenpflege Freude bereiten möchten.
Die aktivierende Altenpflege kann sowohl im häuslichen, wie auch im außerhäuslichen Umfeld stattfinden.
Doch viele Senioren wollen sich nicht allein den Aufwand bereiten, sich mit einem Fahrdienst auseinanderzusetzen oder eine Senioreneinrichtung aufsuchen.
Dabei kann eine 24 Stunden Pflegekraft Hilfe leisten und motivieren. Denn neben der reinen Pflege ist das Pflegepersonal in der 24 Stunden Betreuung auch für die aktivierende Altenpflege verantwortlich. Durch die Präsenz der, meist osteuropäischen Pflegekräfte,
kann die aktivierende Altenpflege auch in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Denn in der ambulanten, wie auch stationären Pflege, fallen diese Bereiche unter Zeitdruck am ehesten weg.
Unter betreutem Wohnen versteht man im deutschsprachigen Raum eine Wohnform, bei der zahlreiche ältere Menschen in einer eigens dafür vorgesehenen Wohnumgebung leben und von Pflegekräften betreut werden. Dabei gibt es zahlreiche Parallelen zur 24h-Betreuung.
Der wesentliche Unterschied ist dabei, dass anders als bei der 24h Pflege die zum Einsatz kommenden Betreuer sich gleichzeitig um mehrere Menschen kümmern. Es gibt auch Ähnlichkeiten zum Altenpflegeheim, wobei tendeziell der Pflegeumfang beim Betreuten Wohnen geringer ist.
Beim Betreuten Wohnen liegt der Hauptaugenmerkt in der hauswirtschaftlichen Versorgung der älteren Menschen und nicht so sehr in der Pflege. Dieser Punkt dient gleichzeitig als Hauptabgrenzungsmerkmal zum Altersheim.
Inhalt der häuslichen Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet die erforderliche
Behandlungspflege (z. B. Medikamentenabgabe, Injektionen oder Verbandswechsel), die Grundpflege (z. B. Körperpflege, Bewegung, Hilfe bei der Ernährung) und die hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Kochen, Wohnung aufräumen oder Einkaufen). Welche Verrichtungen in welchem Umfang und für welche Dauer verordnungs- und genehmigungsfähig sind, wird in Richtlinien (s. u. unter Quellen) zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart (vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss).
Leistungserbringung
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden als Sachleistung gewährt, das heißt, die Pflegedienste rechnen die angefallen, verordneten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Es dürfen nur solche Pflegedienste häusliche Krankenpflege erbringen, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Kassen geschlossen haben. In diesen Verträgen wird auch die Vergütung für die einzelnen Verrichtungen vereinbart.
Häusliche Krankenpflege, also Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung kann für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall beansprucht werden (§ 37 Abs. 1 SGB V). In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, sofern der Medizinische Dienst einer Verlängerung aus medizinischer Notwendigkeit zustimmt. Voraussetzung ist, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird oder aus bestimmten Gründen zwar geboten, aber nicht durchführbar ist.
Beispiel für §37 (2) - "zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung": Ein Patient bittet um vorzeitige Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung, um seinen Geschäften nachgehen zu können. Der Arzt stimmt dem Wunsch zu unter der Voraussetzung, dass sich der Patient ein mal wöchentlich in der chirurgischen Ambulanz des Krankenhauses zur Wundkontrolle vorstellt. Häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (Wunde spülen, neu verbinden) wird ein mal täglich von einem Pflegedienst durchgeführt. Grundpflege ist nicht erforderlich, weil der Patient keine Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
Häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung
Die Behandlungspflege kann auch gewährt werden, wenn sie erforderlich ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung sicherzustellen (§ 37 Abs. 2 SGB V). Dies kann prinzipiell zeitlich unbefristet erfolgen, solange die Behandlungspflege aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist.
In diesen Fällen umfasst die häusliche Krankenpflege regelmäßig nur die Behandlungspflege. Die Krankenkassen können davon abweichend jedoch in ihren Satzungen bestimmen, dass für eine bestimmte Zeit und bis zu einem in der Satzung festgelegten Umfang zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht werden können. Dies ist rechtlich nur möglich, solange keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, denn dann ist die Pflegeversicherung für die Erbringung der Grundpflege zuständig, die Behandlungspflege wird aber auch bei Pflegebedürftigen von der Krankenversicherung bezahlt.
Häusliche psychiatrische Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege für psychisch Erkrankte (auch ambulante psychiatrische Pflege (APP) genannt) ist seit Juli 2005 Bestandteil der Häuslichen Krankenpflege. Sie wurde mit der Neuregelung der Richtlinien zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege nach § 92 SGB V aufgenommen und ist ein gemeindeorientiertes Versorgungsangebot. Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen können. Durch die Pflege vor Ort soll das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gewährleistet werden. Die ambulante psychiatrische Pflege kann wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und dem sozialen Umfeld häufig als stigmatisierend empfunden werden, vermeiden. Die ambulante Pflege soll mit ihren flexiblen, aufsuchenden Angeboten Behandlungsabbrüchen vorbeugen.
Häusliche Pflege: Unterstützung im vertrauten Zuhause
Häusliche Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und dennoch die notwendige Unterstützung zu erhalten. Sie umfasst verschiedene Dienstleistungen, die individuell an die Bedürfnisse der Person angepasst werden, von der Grundpflege bis hin zur medizinischen Betreuung.
Im Vergleich zu einem Pflegeheim bietet die häusliche Pflege mehr Selbstbestimmung und ein höheres Maß an Privatsphäre. Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege, Mobilitätshilfe oder der Haushaltsführung zu unterstützen. Zudem können speziell geschulte Fachkräfte auch medizinische Aufgaben übernehmen, wenn dies erforderlich ist.
Die häusliche Pflege kann durch die Familie organisiert oder von spezialisierten Agenturen vermittelt werden, die sozialversicherte Pflegekräfte bereitstellen. Sie bietet eine flexible und kostengünstige Alternative, um die Lebensqualität von Senioren und Pflegebedürftigen zu erhalten.
Dazu gehören das Altenwohnheim, das
Altenheim und das
Pflegeheim. Notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen ebenfalls stationär, z. B. in einer gerontopsychiatrischen Abteilung sind jedoch kein Teilbereich der stationären Altenpflege, weil sie nicht auf Dauer sondern erkennbar nur vorübergehend erfolgen soll.
Durch das Prinzip der Pflegeversicherung, „ambulant vor stationär“ zu fördern, leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Seniorenheimen, früher auch Altenheim oder Altersheim genannt).
Diese Einrichtungen bieten aber zunehmend Plätze für Pflegebedürftige an, d. h. auch sie wandeln sich teilweise in Pflegeheime um, die für Personen mit hohem Pflegebedarf bestimmt sind.
Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 85 Jahren sind die hauptsächlichen Merkmale, die einen Einzug ins Pflegeheim begründen. 2003 waren von den Frauen im Pflegeheim 73 % verwitwet (von den Männern 38 %, Angaben destatis, neueste Zahlen von 2007).
Die Verweildauer in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist insgesamt rapide gesunken, zum Teil auf unter ein Jahr (dabei gibt es regional erhebliche Unterschiede). Nicht zuletzt dadurch sollten Konzepte der Sterbebegleitung, wie sie für Hospize entwickelt wurden, Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen finden.
Eine weitere Besonderheit der verschiedenen Altenheime ist der relativ geringe Ausbildungsgrad der dort in der Pflege Beschäftigten.
Das deutsche Heimgesetz schreibt eine Fachkraftquote vor, die bei den meisten Einrichtungen bei 50 % liegen müsste
(d. h. die Hälfte der erbrachten Arbeitsleistung müsste durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen).
Diese Quote wird nicht von allen Einrichtungsträgern (oder nicht immer; insbesondere nicht an Wochenenden und in den Nächten) eingehalten. Formal wurde diese Situation durch die Einführung des Berufs staatlich geprüfter Altenpflegehelfer verbessert.
Aufgrund der demografischen Entwicklung
und des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil alter Menschen in den Industrieländern stetig zu, wodurch immer mehr professionelle Betreuung nötig wird. Der medizinische Fortschritt, der Einsatz zum Teil hochtechnisierter Hilfsmittel und die Umsetzung moderner Pflegekonzepte erfordern eine immer höhere Qualifizierung. Daraus ergeben sich ein steigender Bedarf an ausgebildeten Fachkräften und ein zunehmender finanzieller Aufwand.
Nach der Heimpersonalverordnung müssen in Deutschland bis zu 50 % der Beschäftigten eine abgeschlossene Ausbildung haben.
Dies bedeutet aber auch einen hohen Anteil angelernter, evtl. nur vorübergehend tätiger Mitarbeiter in einem Arbeitsgebiet, das stark auf Kontinuität bisheriger Lebensweisen zielt.
Trotz verschiedener Schutzbestimmungen, auch zur Heimaufsicht, werden immer wieder gravierende Missstände in Pflegeeinrichtungen festgestellt. Das geht von Vernachlässigung oder Gewalttaten durch einzelne Pflegekräfte bis hin zu systematischen Mängeln der Versorgungsform "Heim", die immer wieder kritisiert werden.
Andauernde Probleme der Altenpflege sind auch der Pflegekräftemangel, der unter dem Schlagwort „Pflegenotstand“ bekannt ist
sowie die Finanzierung. Die Verweildauer im Beruf ist wissenschaftlich nicht eindeutig untersucht, sie gilt jedoch als niedrig.
Als Gründe werden häufig die körperlichen und seelischen Belastungen und die Frustration über das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit des Berufes angegeben.
KWH Seniorenbetreuung mit über 10 Jahren Erfahrung, unterstützt zahlreiche Familien bei der Organisation der 24h-Pflege und Betreuung zu Hause deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern.
Wir sind uns bewusst, dass die Anforderungen eines jeden pflegebedürftigen Menschen individuell sind. Einerseits kann ein labiler gesundheitlicher Zustand dazu führen, dass die Person permanent intensive medizinische Pflege benötigt. Anderseits können Personen, deren Gesundheitszustand besser ist, andere Anforderungen haben. sei es die alltägliche Haushaltshilfe, Betreuung oder bloße Anwesenheit einer vertrauten Person, die einem das Gefühl nimmt, allein zu sein.
Wir erheben wir keine Vermittlungsgebühren!
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Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.
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