Die 24-Stunden-Betreuung und Pflege zu Hause bedeutet, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr in Ihrem Haushalt tätig ist, um Sie bei der Grundpflege, Haushaltshilfe sowie der täglichen Versorgung zu unterstützen. Dies erfolgt in Form einer kontinuierlichen Betreuung, in der die Pflegekraft tagsüber und nachts bei Ihnen ist, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
Ja, unser Service entspricht den deutschen gesetzlichen Anforderungen. Alle Pflegekräfte sind sozialversichert und arbeiten auf Grundlage des gültigen Entsenderechts. Die rechtssichere Vermittlung und die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts sind garantiert. Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, einschließlich des A1-Formulars für die sozialversicherte Absicherung der Pflegekräfte.
Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu Hause werden in der Regel nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Allerdings können Teile der Pflegekosten, je nach Pflegegrad, durch die Pflegeversicherung oder andere Zuschüsse (z. B. durch private Zusatzversicherungen) abgedeckt werden. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung über mögliche Zuschüsse zu informieren.
In der Regel beträgt die Wartezeit bis zum Eintreffen einer Pflegekraft eine Woche. Grund dafür sind notwendige Behördengänge in Polen um erforderlichen formellen Voraussetzungen einer Entsendung zu erfüllen.
Längere Wartezeiten als zwei Wochen sind unwahrscheinlich. Nach der finalen Auswahl der Pflegekraft erfolgt die Entsendung üblicherweise innerhalb von 2 bis 5 Werktagen. Wir kümmern uns um alle organisatorischen Details, einschließlich der Reisevorbereitungen, damit Ihre Pflegekraft schnell und pünktlich bei Ihnen zu Hause sein kann.
Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr täglich tätig ist. Die Freizeit der Betreuungskraft wird auf einen Tag pro Woche festgelegt. Die zusätzliche Tagesfreizeit wird in Absprache mit der Betreuungskraft bestimmt und an den Tagesablauf der pflegebedürftigen Person angepasst. Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft beträgt in der Regel zwischen 36 und 40 Stunden, was für die Ausübung der üblichen 24-Stunden-Betreuung einer Person ausreichend sein sollte.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Pflegekraft auszuwählen, die am besten zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt. Wir stellen Ihnen eine sorgfältige Auswahl an Pflegekräften vor, die sich hinsichtlich Erfahrung, Sprachkenntnissen und Fachkompetenzen unterscheiden, aber alle Ihre gestellten Anforderungen erfüllen. Sie können Ihre Wahl basierend auf detaillierten Informationen treffen, die wir Ihnen in Form von Steckbriefen oder Kurzprofilen zur Verfügung stellen. So stellen wir sicher, dass die Pflegekraft optimal zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
Ja, falls Sie mit der Pflegekraft nicht zufrieden sind oder sich wünschen, dass eine andere Person betreut, können wir nach Absprache eine andere Pflegekraft für Sie organisieren. Ein Wechsel der Pflegekraft ist selbstverständlich möglich, solange er im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erfolgt.
Die Aufgaben unserer Betreuungskräfte ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Tätigkeiten festlegt. Die Betreuungskräfte sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber weisungsgebunden. Alle Nebenabreden, die nicht explizit im Vertrag verankert sind, sind unzulässig.
Sollten sich neue Erfordernisse oder Wünsche ergeben, können wir die Vertragsbedingungen selbstverständlich anpassen. Dies ist uns besonders wichtig, um sicherzustellen, dass wir stets im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben handeln und nicht in einen rechtsfreien Raum geraten. Unsere Seriosität zeigt sich auch in diesem Punkt.
Die Hauptaufgaben unserer Pflegekräfte umfassen die Grundpflege sowie die Haushaltshilfe. Falls zusätzliche Tätigkeiten gewünscht werden, die über den vertraglich festgelegten Rahmen hinausgehen, ist eine vorherige Absprache erforderlich. Wir informieren Sie gerne im Voraus über mögliche Zusatzleistungen und deren Bedingungen.
Auf Wunsch passen wir die Vertragsbedingungen flexibel an neue Anforderungen an – so stellen wir sicher, dass Ihre Bedürfnisse stets erfüllt werden.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab Eingang der Kündigungserklärung. Eine Kündigung kann ohne Angabe besonderer Gründe erfolgen.
Eine Ausnahme stellt das Ableben der betreuten Person dar. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch, mit einer Frist von nur fünf bis sieben Tagen (je nach Dienstleister) nach dem Todesfall. Eine formelle Erklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wir bitten jedoch um eine schnellstmögliche Mitteilung dieses schwerwiegenden Ereignisses.
Auch an Feiertagen wie Ostern und Weihnachten gilt das bestehende Vertragsverhältnis unverändert. Das Entgelt wird jedoch anteilig angepasst. Unsere Betreuungskräfte stehen Ihnen auch an diesen Tagen zuverlässig zur Verfügung. Gelegentlich sind jedoch besondere Regelungen in der Planung erforderlich, um die Feiertagsabdeckung sicherzustellen.
Wir übernehmen sämtliche organisatorischen Vorbereitungen und gewährleisten, dass die Betreuung auch an Feiertagen lückenlos fortgeführt wird.
Falls Sie Fragen zur 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gerne können Sie uns auch anrufen oder das untenstehende Formular nutzen, um mit uns in Kontakt zu treten oder direkt ein Angebot einzuholen.
Wichtig: Unser Angebot umfasst nur Grundpflege und Haushaltshilfe. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.